Staatsgarantie durch den Kanton Thurgau
Die TKB ist ein öffentlich-rechtliches Bankinstitut mit Staatsgarantie. Der Kanton Thurgau ist Haupteigentümer und gewährt der TKB vollumfängliche Staatsgarantie. Dies ist im Kantonalbankengesetz festgehalten und bedeutet, dass der Kanton für die Verbindlichkeiten der TKB gerade stehen würde, falls im äussersten Fall deren eigene Mittel nicht ausreichten.
Die Inanspruchnahme der Staatsgarantie ist allerdings ein rein hypothetisches Szenario. Seit der Gründung der TKB im Jahre 1871 ist die Staatsgarantie nie zum Tragen gekommen.
Staatsgarantie
Gemäss § 5 des Gesetzes über die TKB haftet der Kanton für die Verbindlichkeiten der Bank, soweit deren eigene Mittel nicht ausreichen. Die Kundengelder sind demnach vollumfänglich – ohne Haftungsgrenze – gesichert.
Die Staatsgarantie umfasst ... |
Forderungen von TKB Kunden, wie
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Die Staatsgarantie umfasst nicht ... |
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Die TKB untersteht der Vereinbarung der Schweizer Banken und Effektenhändler über die Einlagensicherung. Das heisst, dass für alle Vermögenswerte (inkl. Fremdwährungen) auf einem Spar-, Privat- oder Vorsorgekonto sowie für Kontokorrent und Fest- und Callgelder ein Konkursprivileg besteht. Voraussetzung ist, dass diese Einlagen auf den Namen des Einlegers lauten. Als Einlagen gelten auch Kassenobligationen, die in einem Depot, lautend auf den Namen des Kunden bei der ausgebenden Bank hinterlegt sind. Das Konkursprivileg besteht bis zu einem Höchsthaftungsbetrag von CHF 100'000.– pro Kunde.
Die Einlagensicherung in der Schweiz wird durch esisuisse gewährleistet und auf deren Website wird das System der Einlagensicherung im Detail erklärt.
Bei der TKB gelangt zudem die Staatsgarantie zur Anwendung. Sollten also im – rein hypothetischen – Fall eines TKB-Konkurses nach Abschluss des Konkursverfahrens noch Ansprüche von Kunden gegenüber ausstehend sein, die nicht durch die Einlagensicherung gedeckt sind bzw. die mangels Liquidität der Bank nicht mehr ausbezahlt werden konnten, sind diese Forderungen durch den Kanton Thurgau gedeckt. TKB-Kunden würden somit am Ende des Konkursverfahrens durch den Kanton schadlos gehalten.